Ein Fahrausweis für alle Unternehmen ist das Leitbild der Verkehrs- und Tarifkooperationen, mit dem die durchgängige Nutzung der Bedienungsangebote im öffentlichen Personennahverkehr erleichtert wird. Dem so gewonnenen Nutzen für die Kunden des Nahverkehrs steht die damit notwendig gewordene Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen gegenüber. Die Verteilung der kassentechnischen Einnahmen aus dem Verkauf der Fahrausweise entspricht nicht notwendigerweise den Anteilen an der Fahrgastbeförderung durch die Verkehrsunternehmen.
Die Verfahren der Einnahmenaufteilung sind individuell in den Kooperationen geregelt, wobei
- der Umfang der Kooperation und
- das Vertriebssystem
bedeutsam sind. Im Grundsatz werden empirische und analytische Verfahren unterschieden. Wir beraten unsere Kunden beim Aufbau der Verfahren für die Einnahmenaufteilung oder für die Feststellung von Erlösansprüchen und wenden diese Verfahren an. Dabei nutzen wir umfassende verkehrsstatische Erhebungen und auch Routingverfahren.
Die vereinbarten Aufteilungsvorschriften werden sachgerecht in die EDV-Modelle umgesetzt.